Erstellen Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten — bevor die Prüfung kommt
RopaFlow hilft KMU und Freiberuflern, ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO zu erstellen und aktuell zu halten — in 5 EU-Sprachen, ohne Datenschutzbeauftragten oder Anwalt.
Was Art. 30 DSGVO verlangt — und wen es betrifft
Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 verpflichtet jeden Verantwortlichen, ein schriftliches Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Die Ausnahme für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (Art. 30 Abs. 5) gilt nur, wenn die Verarbeitung gelegentlich erfolgt, unwahrscheinlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9) oder strafrechtliche Daten (Art. 10) umfasst. Lohnabrechnung, eine Kundendatenbank oder ein Newsletter sind regelmäßige, keine gelegentlichen Tätigkeiten — die Ausnahme greift daher in der Praxis kaum. Bei einer Prüfung ist das VVT meist das erste Dokument, das Aufsichtsbehörden wie die deutschen Landesdatenschutzbehörden anfordern.
Quellen: Artikel 30 DSGVO, gdpr-info.eu · Artikel 83 DSGVO (Bußgelder), gdpr-info.eu.
Dies ist eine verkürzte deutsche Version. Den vollständigen Inhalt (interaktiver Generator, ausführliche FAQ, alle Preisdetails) finden Sie aktuell auf Englisch oder Spanisch. Die vollständige deutsche Übersetzung folgt in Kürze.
Einfache Pläne ab 19€/Monat
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19€/Monat
Bis zu 5 Verarbeitungstätigkeiten, 1 Sprache.
Growth
29€/Monat
Bis zu 15 Tätigkeiten, alle 5 EU-Sprachen, automatische Updates.
Pro
39€/Monat
Unbegrenzte Tätigkeiten, Mandantenverwaltung für Kanzleien.
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